Privacy policy
Datenschutz:
Die Firma Ansichtskartenhandel wird die von Ihnen bekannt gegebenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) ausschließlich im Rahmen der erfolgten Bestellungen verwenden. Eine Übermittlung der verwendeten Daten an Dritte erfolgt nicht.
Persönliche Daten die beim Ausfüllen von Formularen freiwillig bekannt gegeben werden unterliegen dem Datenschutzgesetz. Ein Widerruf der Zustimmung der Datenverwendung kann jederzeit formfrei schriftlich, per Telefon unter der Nr. +43 6763476826 oder per E-Mail unter office@ansichtskartenhandel.at erfolgen.
Die Daten werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gespeichert. Wenn der/die Betroffene es ausdrücklich wünscht, werden sie jedoch mit sofortiger Wirkung gelöscht bzw. können die Daten jederzeit richtig gestellt werden.
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Vereinbarung
über eine
Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO
Der Verantwortliche:
Der Auftragsverarbeiter:
[Sie als Kunde]
Harald Lehenbauer
Narzissengasse 2
3313 Wallsee-Sindelburg
Österreich
(im Folgenden Auftraggeber)
(im Folgenden Auftragnehmer)
1. Gegenstand der Vereinbarung
(1) Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben: Auftragsabwicklung der von Ihnen erworbenen Artikel im Rahmen des geschlossenen Kaufvertrags.
(2) Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Name, Anschrift, E-Mail Adresse (und wenn zur Verfügung gestellt die Telefon Nr.)
(3) Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden
2. Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien umgehend gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
(2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
(3) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.
(4) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
(6) Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
(7) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
(8) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
(9) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.
5. Sub-Auftragsverarbeiter1
Der Auftragnehmer ist befugt folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen: Firma Plentymarkets GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel, Deutschland (Datenverarbeiter als Softwarehoster des Verkaufssystems); Firma Timme Hosting GmbH & Co. KG , Ovelgönner Weg 43, 21335 Lüneburg, Deutschland als Hostingprovider des Servers).
Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
{Zulässigkeit der Hinzuziehung von Sub-Auftragsverarbeitern} Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen.
Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Anlage ./1 – Technisch-organisatorische MaSSnahmen
Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, Schlüssel, Alarmanlagen.
Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung, Kennwörter (einschließlich entsprechender Policy), automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, .
Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb von administrativen Benutzerkonten;
Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenverarbeitung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
Klassifikationsschema für Daten: (vertraulich/intern).
Integrität
Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur;
Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind : Protokollierung, Dokumentenmanagement;
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust,: Backup-Strategie (online & offline; on-site & off-site), Virenschutz, Firewall,
Rasche Wiederherstellbarkeit;
Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
Incident-Response-Management;
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.